Jeder Arbeitnehmer der infolge der Krankheit arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf Fortzahlung seiner bisherigen Vergütung ( § 3 Abs. 1 EFZG). Dieser Anspruch steht auch geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern zu. A. Über Krankheit den Arbeitgeber sofort verständigen Die Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass die Anzeige der Erkrankung noch am ersten… Weiterlesen →
