Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Fragen und Antworten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

(Interview von faz-net)

Frage: Wann ist eine Kündigung rechtmäßig?

Wann eine Kündigung rechtmäßig ist oder nicht kann so nicht allgemein beantwortet werden. Sofern das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt ist eine ausgesprochene Kündigung darauf zu überprüfen, ob personenbedingte, verhaltensbedingte oder dringende betriebliche Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen können. Sofern ein Betriebsrat existiert, kann eine Kündigung auch deshalb unwirksam sein, weil die Anhörung des Betriebsrats fehlerhaft war.

Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Betrieb rechtfertigt keine Kündigung.

Frage: Kann die Betriebsbedingtheit einer Kündigung in Frage gestellt werden?

Die meisten ausgesprochenen Kündigungen werden mit dringenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt. Das heißt aber noch lange nicht, daß diese Kündigungen auch wirksam sind. Vielmehr muß der Arbeitgeber in einem Kündigungsprozeß darlegen und beweisen, daß er eine unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die zum Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes geführt hat. Außerdem kann der Arbeitnehmer einwenden, daß die Sozialauswahl nicht beachtet wurde, also ein anderer vergleichbarer Arbeitnehmer weniger schutzwürdig ist als er selber. Der Arbeitnehmer kann sich im Prozeß auch eventuell darauf berufen, daß seine Kündigung unwirksam ist, weil er auf einen anderen freien Arbeitsplatz hätte versetzt werden können. Es gilt nämlich der Grundsatz des Vorranges der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung.

Frage: Zielt eine Kündigungsschutzklage in der Praxis eher auf eine Abfindung als auf eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers?

Der bei weitem überwiegende Teil der Kündigungsschutzklagen endet mit einem gerichtlichen Vergleich der Parteien. Inhalt des Vergleichs ist, daß die Parteien sich darüber einig sind, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde und der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als sozialen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zahlt, die steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei ausgezahlt wird. Regelmäßig einigen sich die Parteien auch noch über den Wortlaut des Zeugnisses, wenn dieses im Streit war.

Der Grund für diese Art der Streitbeilegung nach einer ausgesprochenen Kündigung liegt darin, daß keine der Parteien „ihr Gesicht verliert“, es also offen bleibt, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. Dem Arbeitgeber wird es oft lieber sein, einen Rechtsstreit schnell zu beenden und eine Abfindung zu zahlen, als den Arbeitnehmer womöglich wieder einstellen zu müssen und die bis dahin aufgelaufene Vergütung nachzuzahlen ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben. Der Arbeitnehmer ist auch an einer schnellen Erledigung der Angelegenheit interessiert. Er kassiert die oft stattliche Abfindung, erhält ein wohlwollendes Zeugnis und kann sich unbelastet um einen neuen Arbeitsplatz bemühen.

Frage: Nach welchen Kriterien bemisst sich die Höhe einer Abfindung?

Für Abfindungsverhandlungen gilt als allgemein anerkannter Maßstab für die Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Im Einzelfall kann die Abfindung allerdings beträchtlich höher oder niedriger sein. Maßgebend sind zum einen die Erfolgsaussichten im Prozeß und zum anderen das individuelle Verhandlungsgeschick und die Erfahrung des beauftragten Rechtsanwalts. Auch die wirtschaftliche Situation des betroffenen Arbeitgebers spielt eine Rolle. Dies gilt jedenfalls bei kleineren und mittelständischen Unternehmen. So kann die Zahlung einer hohen Abfindung für einen Handwerksbetrieb mit nur wenigen Mitarbeitern durchaus existenzbedrohend sein.

Die Abfindungsverhandlungen sollte man – wie sonst im Leben auch – den Profis überlassen. Selbstverständlich kann jeder Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber über die Beendigungsmodalitäten seines Arbeitsverhältnisses verhandeln. Er darf sich dann aber nicht über das Ergebnis beschweren. Denn auf der anderen Seite sitzt entweder der Betriebsinhaber selbst, der Personalchef oder jedenfalls ein Personalsachbearbeiter, der sich in diesen Dingen auskennt. Hinzu kommt die übliche Befangenheit in eigener Person und die Unkenntnis der Verhandlungstaktik und Verhandlungsstrategie. Auch Betriebsräte sind hier überfordert, da sie regelmäßig in diesen Angelegenheiten nicht geschult sind.

Jedem Arbeitnehmer – egal in welcher Hierarchieebene – kann deshalb nur dringend geraten werden, sich bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber durch einen Profi – eben einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – vertreten zu lassen. Wenn es um die eigene Existenz geht, ist der Beste gerade gut genug.

Frage: Wann verhängt das Arbeitsamt eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld?

Das Arbeitsamt verhängt regelmäßig dann eine dreimonatige Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes selbst verschuldet hat. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund selbst gekündigt hat oder der Arbeitgeber aus wichtigem Grund eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, weil der Arbeitnehmer sich hat etwas zuschulden kommen lassen.

In diesen Fällen muß der Arbeitnehmer in den ersten drei Monaten seiner Arbeitslosigkeit für seine Krankenversicherung selbst aufkommen.

Frage: Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag ohne Klage für den Arbeitnehmer?

Vorteile des Aufhebungsvertrages (ohne Kündigungsschutzverfahren) für den Arbeitnehmer:

– Einzige Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist selbst zu beenden (etwa bei einem schnellen Arbeitgeberwechsel, bei Mobbingdruck oder drohender außerordentlichen Kündigung)

– Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber wird vermieden und die damit verbundene psychische Belastung etwa bei einer erwarteten personen- oder verhaltensbedingten Kündigung

– Bei schweren Verfehlungen hat der Arbeitnehmer die Chance, das Arbeitsverhältnis ohne den Makel einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung mit allen negativen Folgen bei der Arbeitsplatzsuche und dem Bezug von Arbeitslosengeld zu beenden.

– Das Zeugnis wird regelmäßig besser ausfallen

Frage: Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag ohne Klage für den Arbeitgeber?

Vorteile eines Aufhebungsvertrages (ohne Kündigungsschutzverfahren) für den Arbeitgeber:

– Der allgemeine Kündigungsschutz entfällt

– Die Kündigungsfrist braucht nicht eingehalten zu werden

– Ein Kündigungsschutzprozeß wird vermieden

– Der Betriebsrat hat kein Anhörungs- und Mitspracherecht

– Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, Jugendvertreter, Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte muß nicht berücksichtigt werden

– Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung entfällt

– Der Arbeitgeber kann sich durch einen Aufhebungsvertrag von unliebsamen oder unproduktiven Mitarbeitern trennen. Er kann sogar seinen Betrieb gesundschrumpfen und diesen nur noch mit einer geringen motivierten und sehr leistungsfähigen Belegschaft weiterführen.

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