Mobbing in der Anwaltskanzlei

Mobbing entwickelt sich immer mehr zu einer Volksseuche. Mobbing kann jeden treffen. Längst sind es nicht mehr nur die schwachen und angepaßten Typen, die es trifft. Ziel der Attacken von Mandanten oder Vorgesetzten kann jeder sein, auch jeder, der in einer Anwaltskanzlei arbeitet. So trifft es Auszubildende, Sekretärinnen, Referendare, sogar Rechtsanwälte in einer Bürogemeinschaft oder Sozietät. Weder Männer noch Frauen, weder der Jüngste noch der Älteste ist gegen Mobbingangriffe gefeit. Grund genug, sich mit diesem Thema vertraut zu machen.

Unter dem Schlagwort „Mobbing“ wird versucht, ein schon seit langem bekanntes Phänomen zu erfassen und arbeitsrechtlich in den Griff zu bekommen.

Der Begriff Mobbing ist dem amerikanischen Sprachgebrauch entlehnt.. „to mob“ heißt so viel wie anpöbeln, bedrängen, über jemanden herfallen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist ein jeder froh, der einen Arbeitsplatz – und damit ein gesichertes regelmäßiges Einkommen – sein eigen nennen darf. Der Kampf um einen Arbeitsplatz findet aber nicht nur zwischen Arbeitsplatzbesitzern und -nichtbesitzern statt. Erbitterte Gefechte werden immer mehr unter Kollegen geführt, vielfältig und mit teilweise subtilen Methoden. Das Spektrum reicht von vermeintlich offener und ehrlich gemeinter Kritik, Anspielungen, Mißachtung der üblichen Höflichkeitsformen, Nichtbeachten, abwertende Äußerungen, Nachahmen und Nachäffen von Verhaltensweisen, aggressive und abwertende Äußerungen über die Vergabe sinnloser Arbeitsaufträge, überzogene und kleinliche Bewertung der Arbeitsergebnisse bis hin zu offenen Anfeindungen, Schikanen, Beleidigungen und Psychoterror. Die Taktik besteht darin, durch eine Vielzahl gezielter kleiner Stiche den Betroffenen mürbe zu machen, damit dieser von sich aus kündigt. Die Folgen des Mobbing für das Mobbingopfer sind vielfältig. Sie reichen von seelischem Druck und Krankheit mit teilweise bleibenden psychischen Schäden bis hin zum Suizid. Dabei handelt es sich nicht nur um ein Individualproblem des Betroffenen. Die Kollegen und auch Chefs haben unter einem zunehmend schlechteren Arbeitsklima zu leiden. Auswirkungen sind verminderte Leistungen durch „innerlich gekündigte“ Mitarbeiter, hohe Lohnfortzahlungskosten für Mobbingopfer, die erkrankt sind, bis hin zur Abwanderung der Leistungsträger.

In der Anwaltskanzlei ist oft der enorme Druck und Streß, verursacht durch Fristen und Termine, der ideale Nährboden für Mobbing. Nicht selten mischt sich auch die Ehefrau eines Rechtsanwalts in die Sekretariatsarbeiten ein und spielt den Chef. Kein Wunder, wenn es zu Spannungen kommt. Denn welche ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte läßt sich gerne von der Ehefrau des Chefs oder eines Sozius bei ihrer Arbeit herumkommandieren?

Welche Möglichkeiten bestehen nun, sich in einer Anwaltskanzlei gegen Mobbing zu wehren?

Dies hängt von der Art des Mobbing ab und dem Stadium, in dem sich die Mobbingattacken befinden. Sind die Angriffe noch subtil, sollte das Mobbingopfer offen und selbstbewußt auftreten und den Angreifer direkt ansprechen. Oftmals führt ein sofortiges und entschiedenes Zurückweisen dazu, daß der Angreifer zurückschreckt und seine Attacken einstellt. Wenn dies nicht hilft, sollte das Mobbingopfer die Angelegenheit mit dem Vorgesetzten besprechen und versuchen, eine gemeinsame Aussprache mit dem Angreifer herbeizuführen. In dieser Phase hilft oftmals ein „reinigendes Gewitter“. Wenn sich der Angreifer uneinsichtig zeigt, bleibt dem Rechtsanwalt bzw. der Sozietät als Arbeitgeber das arbeitsrechtliche Instrumentarium angefangen von der Rüge und Ermahnung über die Abmahnung, evtl. Versetzung bis hin zur Kündigung. Darüber hinaus bleibt für den Betroffenen die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten, was er allerdings von Fall zu Fall sorgfältig abwägen sollte. Denn in der Praxis wird das Mobbing-Opfer erhebliche Schwierigkeiten haben.

Eine Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung führt in der Regel dazu, daß der Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen wird, weil kein öffentliches Interesse gegeben ist. Im Zivilverfahren tut er sich schwer einen konkreten Schaden zu beziffern oder kann seinen Anspruch nicht beweisen, so daß auch ein Schadenersatzanspruch häufig scheitern wird.

Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Arbeitgebers könnte der Betroffene allerdings von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Er kann dann seine Arbeitsleistung einstellen bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit entsprechender Lohnfortzahlungspflicht des Rechtsanwalts bzw. der Anwaltssozietät.

Was aber, wenn das Mobbing von einem oder mehreren „lieben“ Kollegen ausgeht?

Der Arbeitgeber muß sich in diesem Fall vor das Mobbing-Opfer stellen und es schützen. Sinnvoll ist, eine ausdrückliche Ehrenerklärung abzugeben. Er sollte den „Mobber“ direkt zur Rede stellen und diesen auf seine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung hinweisen. Denn jeder Arbeitnehmer ist aufgrund seines Arbeitsvertrages verpflichtet, auf seine Kollegen Rücksicht zu nehmen und mit diesen einen respektvollen Umgangston zu pflegen. Gerade im Arbeitsverhältnis hat dies wegen des personalen Charakters des bestehenden Dauerschuldverhältnisses eine besondere Bedeutung.

Festzuhalten ist, daß ein von Mobbing betroffener Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei den Angriffen nicht schutzlos ausgeliefert ist. Er kann und sollte sich schnell und entschlossen wehren und gegebenenfalls auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, etwa durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die rechtlichen Möglichkeiten sind derzeit allerdings nicht befriedigend. Dennoch ist die Arbeitsgerichtsbarkeit in letzter Zeit zunehmend sensibilisiert. Das Bundesarbeitsgericht hat die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber habe dann die Schulungskosten eines Betriebsratsmitgliedes zum Thema „Mobbing“ zu tragen, wenn dessen Teilnahme zur sachgerechten Bewältigung seiner Aufgaben im Betrieb erforderlich sei (vgl. BAG v. 15.01.1997 – 7 ABR 14/96).

Für den Rechtsanwalt stellt sich das Hauptproblem, Mobbing in der Anwaltskanzlei frühzeitig zu erkennen. Denn Mobbing zieht sich oft über Jahre hin. In dieser Zeit besteht die Gefahr, daß das schlechte Betriebsklima zur Unproduktivität führt, in der Mitarbeiter sich gegenseitig behindern, anstatt sinnvoll und effektiv einander zuzuarbeiten. Steigende krankheitsbedingte Fehlzeiten und allgemeine Arbeitsunzufriedenheit sind höchste Alarmzeichen. Gefährlich wird es dann, wenn die Sekretärin am Telefon einen schnippischen oder rüden Umgangston pflegt und damit nicht nur potentiell neue Mandanten abschreckt, sondern ganz allgemein die Reputation der Rechtsanwaltskanzlei beschädigt. Jeder Anwalt hat deshalb ein dringendes Anliegen, das Problem rechtzeitig zu erkennen und in den Griff zu bekommen. Im eigenen Interesse sollte er so früh wie möglich mit den betroffenen Mitarbeitern sprechen und den Sachverhalt aufklären. Ein deutliches Machtwort gegenüber dem „Mobber“ mit Androhung von Konsequenzen ist angebracht, um das Übel auszumerzen und klare Verhältnisse für alle Beteiligten zu schaffen. Regelmäßige und vertrauensvolle Mitarbeitergespräche und ein bewußt freundliches kollegiales Arbeitsklima lassen derartige Auswüchse erst gar nicht entstehen.

Die DAG und die AOK haben ein gemeinsames Mobbing-Telefon eingerichtet. Mittlerweile gibt es in jeder größeren Stadt eine Mobbing-Beratungsstelle.

Dieser Artikel ist in der juristischen Fachzeitschrift „Die Kanzlei Nr. 3/2000“ erschienen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Ratgeber-Artikel “Mobbing im Strafrecht und Zivilrecht” vom VFR Verlag für Rechtsjournalismus

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