Fall Der Arbeitgeber – eine Arztpraxis – hatte einer langjährig beschäftigten älteren Arzthelferin gekündigt. Im Kündigungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Arzthelferin bald pensionsberechtigt sei. Kurz darauf stellte die Arztpraxis eine jüngere Mitarbeiterin ein. Das Bundesarbeitsgericht hielt die Kündigung wegen unzulässiger Altersdiskriminierung für unwirksam. Der Wortlaut des Kündigungsschreibens lasse nämlich eine Benachteiligung wegen des Alters… Weiterlesen →
