A. Grundsatz Die Pflegeversicherung bezweckt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege: Die häusliche Pflege von Angehörigen soll staatlich unterstützt und gefördert werden. Das PflegeZG berechtigt jeden Arbeitnehmer, wegen eines plötzlichen familiären Pflegefalls kurzzeitig mit der Arbeit auszusetzen. Darüber hinaus gewährt das Gesetz Anspruch auf Pflegezeit. Pflegezeit ist die befristete (unbezahlte) Freistellung zur Betreuung… Weiterlesen →
