Der Arbeitnehmer, der eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub antritt, verstößt in erheblichem Maße gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Jeder Arbeitnehmer kann erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses seinen vollen Urlaubsanspruch geltend machen (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Danach entsteht der Anspruch mit… Weiterlesen →
