Interessenvertretung

Interessenvertretung im Inland
Meine Kompetenz

Meine mittlerweile 31- jährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gewährleistet Ihnen eine äußerst kompetente und erfolgsorientierte Bearbeitung aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wichtig ist, das Sie davon überzeugt sind, mit Ihrem Anliegen den richtigen Anwalt gefunden zu haben.

Internet

Durch den Einsatz des Internets ist es uns möglich, auch über sehr große Entfernungen hinweg zeitgleich und ausführlich zu kommunizieren. Gemeinsam erarbeiten wir die Strategie.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit ist meine oberste Zielsetzung.

Meine Leistungen:

Ich berate Sie.

Ich entwerfe bzw. überprüfe Verträge und Arbeitszeugnisse für Sie.

Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und

vor allen deutschen Arbeitsgerichten in allen Instanzen.

 

Aktuelle BAG-Rechtsprechung

Als besonderen Service biete ich den Besuchern auf meiner Homepage den direkten Zugriff auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Pressemitteilungen des BAG) seit 2003.  aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

6.5.2014

Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub 
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen...
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14.5.2013

Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten.
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14.11.2012
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen.
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