Versteckte Kamera: Verletzung des Persönlichkeitsrechts

 

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung festgestellt, daß eine versteckt installierte Videokamera, die das Verhalten der Arbeitnehmer kontrollieren soll, einen rechtswidrigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht darstellt.

 

Aus diesem Grunde dürfen die Aufzeichnungen in einem Rechtsstreit auch nicht als Beweismittel verwertet werden. (vgl. LAG Köln, Urteil v. 30.08.1996, 12 Sa 639/96)

Teilen