Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit?

Was meinen Sie, hat ein Arbeitnehmer, der mit 4,9 Promille ins Krankenhaus eingeliefert wird, einen Anspruch darauf, dass ihm sein Arbeitgeber die Vergütung weiterzahlt?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte genau diesen Fall kürzlich zu entscheiden.
Die alles entscheidende Frage war, ob der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hatte. Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet. i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz), wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, muss der Arbeitgeber nicht zahlen.

Im konkreten Fall war der Arbeitnehmer alkoholabhängig.
Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es aufgrund seiner Sucht regelmäßig an einem Verschulden, so das BAG (Urteil vom 18.03.2015 – 10 AZR 99/14). Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit.

Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden. Dies gilt im Grundsatz auch nach einer durchgeführten Therapie.

Da aber ein Verschulden des Arbeitnehmers bei einem Rückfall nicht generell ausgeschlossen werden kann, muss das zuständige Arbeitsgericht in einem solchen Fall ein medizinisches Sachverständigengutachten zu der Frage einholen, ob der Arbeitnehmer den Rückfall schuldhaft herbeigeführt hat. Lässt sich dies nicht eindeutig feststellen, geht dies zu Lasten des Arbeitgebers. Im konkreten Fall hatte das eingeholte sozialmedizinische Gutachten ein Verschulden des Arbeitnehmers unter Hinweis auf die langjährige und chronische Alkoholabhängigkeit ausgeschlossen. (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2015, (AZ: 10 AZR 99/14). Der Arbeitgeber musste die Vergütung weiterzahlen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weilheim. Alle vom Autor bisher erschienenen Artikel zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen können im Internet auf der Homepage des Autors unter www.fachanwalt-arbeitsrecht.de kostenlos abgerufen werden.

Rechtsanwalt
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