Krankheit – stufenweise zurück ins Erwerbsleben

Ihr Arzt schreibt Sie bei Arbeitsunfähigkeit krank. Sie brauchen nicht zu arbeiten und Ihr Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Ihre Vergütung weiter. Bei lang anhaltender Krankheit kommt irgendwann der Zeitpunkt, wo Sie sich zutrauen, wieder 3 oder 4 Stunden täglich zu arbeiten. Dies schon allein, um nicht ganz den Kontakt zu Ihren Arbeitskollegen zu verlieren. Jetzt schlägt die Stunde der „stufenweisen Wiedereingliederung“.

Wichtig hierbei ist, daß Sie als Arbeitnehmer im Rechtssinne noch arbeitsunfähig sind und auch bleiben. Es steht Ihnen aber frei, ob Sie Ihre Arbeitskraft zunächst teilweise wieder anbieten wollen. Ihr Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, eine Teiltätigkeit zur Verfügung zu stellen. Andererseits kann er auch keine Teiltätigkeit von Ihnen verlangen.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einig sind, vereinbaren Sie die Modalitäten der Wiedereingliederung: z.B. wieviel Stunden Sie täglich arbeiten und wie lange die Wiedereingliederung dauern soll. Eine Vergütung muß Ihr Arbeitgeber nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zahlen. Denn Sie müssen während der Wiedereingliederung nicht die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung erbringen. Vielmehr sollen Sie aus therapeutischen Gründen Gelegenheit zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben haben. Während dieser Zeit sind Sie durch die Zahlungen Ihrer Krankenversicherung finanziell abgesichert. In der Praxis ist es aber durchaus üblich, daß Arbeitnehmer für etwa 6 Wochen halbtags arbeiten und dafür den halben Lohn ausbezahlt bekommen.

Regelmäßig wird die Wiedereingliederung nach Ablauf der vereinbarten Zeit (bis zu 6 Monate) oder der völligen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers beendet.

Das Recht zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach langer Krankheit ist in § 74 SGB V geregelt.

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