Kündigung wegen unzureichender Deutschkenntnisse

Fall:
Der in Spanien geborene Arbeitnehmer war als Produktionshelfer in einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit ca. 300 Mitarbeitern beschäftigt.
Die von ihm unterzeichnete Stellenbeschreibung forderte Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Er absolvierte auf Kosten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit einen Deutschkurs, lehnte aber Folgekurse ab. Das Unternehmen wurde nach Qualitätsnormen zertifiziert und stellte fest, dass der Arbeitnehmer Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Daraufhin wurde der Arbeitnehmer mehrfach aufgefordert, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Schließlich drohte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er seine Deutschkenntnisse nicht nachweisen könne. Nachdem der Arbeitnehmer auch in der Folgezeit nicht in der Lage war, die Vorgaben einzuhalten und seine Deutschkenntnisse nachzuweisen, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Entscheidung:
Die vom Arbeitnehmer erhobene Klage blieb erfolglos. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied: Die Kündigung verstößt nicht gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung des Allgemeinen Gleichheitsgesetzes (AGG) wegen der ethnischen Herkunft. Denn dem Arbeitgeber war es nicht verwehrt, vom Kläger ausreichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verlangen. Der Arbeitgeber kann das Anforderungsprofil seiner Arbeitnehmer festlegen und ändern. Wenn ein Arbeitnehmer das neue Anforderungsprofil nicht erfüllt, darf der Arbeitgeber kündigen. Allerdings darf das Anforderungsprofil nicht willkürlich, sondern muss sachlich gerechtfertigt sein.

Im Ergebnis durfte der Arbeitgeber kündigen, weil er zu Recht verlangen durfte, dass der ausländische Arbeitnehmer Arbeits- und Prüfanweisungen lesen, verstehen und befolgen kann.
Im Übrigen hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weilheim. Alle vom Autor bisher erschienenen Artikel zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen können im Internet auf der Homepage des Autors unter www.fachanwalt-arbeitsrecht.de kostenlos abgerufen werden.

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