Telearbeit

In großen Unternehmen und Konzernen gehört Telearbeit heute schon zum Bild der modernen Unternehmensstruktur. Telearbeit bietet vielfältige Vorteile birgt aber auch Risiken, die auf den ersten Blick nicht sofort erkannt werden.

Was ist eigentlich Telearbeit?

Telearbeit ist die Auslagerung von Arbeitsprozessen durch den Einsatz von EDV und Telekommunikation. Telearbeiter können Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder Selbständige (freie Mitarbeiter) sein. Noch immer sind relativ wenige Männer bereit, Haushaltstätigkeit und Kinderbetreuung mit ihrer Partnerin zu teilen, so daß meistens Frauen von dem Angebot der Telearbeit Gebrauch machen. Mittlerweile gibt es auch Arbeitsplätze – etwa bei der Telekom – die einen täglichen Wechsel zwischen Betrieb und Wohnung ermöglichen. Die Vorteile der Telearbeit sind z. B. die bessere Koordination der Haushaltsaufgaben, Kinderbetreuung und Verdienstmöglichkeit, die Wahl der Arbeitszeit, Wegfall von Fahrzeiten und damit Reduzierung des Verkehrsaufkommens einschließlich der Umweltsbelastung. Dem gegenüber stehen oft geringere Verdienst- und Karrieremöglichkeiten, Isolation und geringere soziale Sicherung. Ob Telearbeit in Form des Arbeitsverhältnisses, Heimarbeitsverhältnisses oder der selbständigen Tätigkeit ausgeübt wird, hängt ab von dem Grad der persönlichen Abhängigkeit. Danach ist selbständig, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann. Weitere Abgrenzungsmerkmale sind, ob der Telearbeiter in eine fremde Arbeitsorganisation eingebunden ist und einem fremden Weisungsrecht unterliegt oder nicht.

Hier kommt es wie so oft auf den Einzelfall an. Nicht selten stellt sich erst nach Jahren bei einer Vertragskündigung eines vermeintlich Selbständigen heraus, daß er in Wirklichkeit Arbeitnehmer war und jetzt nicht nur dem Kündigungsschutz unterliegt sondern auch Anspruch auf nachträgliche Rückvergütung der Sozialbeiträge hat. Denn entscheidend ist nicht der gewählte Vertragstyp sondern die praktische Durchführung der Tätigkeit.

Vermeintlich günstige freie Mitarbeiterverhältnisse sind eine wahre Zeitbombe für den Auftraggeber, wenn er nicht rechtzeitig auf eine sichere Vertragsgestaltung und -einhaltung Wert gelegt hat. Bei einem Angestelltenverhältnis hat der Arbeitgeber nur in sehr engen Grenzen ein Zugangsrecht zum Telearbeitsplatz, den er in der Regel finanziell ausgestattet hat. Der Betriebsrat hat nur dann ein Zugangsrecht, wenn der Telearbeit- nehmer es ihm gestattet.

Klare Vereinbarungen sollten getroffen werden für Datenschutz und Datensicherheit sowie für die Haftung bei auftretenden Schäden an Hard- und Software aber auch die Vertretung bei Krankheit und Urlaub, die Leistungskontrolle, sowie Fragen der privaten Nutzung etc. bedürfen einer genauen vorherigen Regelung.

Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, den Betriebsrat von Anfang an bei der Planung und Durchführung von Telearbeits- plätzen mit einzubeziehen um den gesetzlichen Initiativ- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats gerecht zu werden.

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